Psychologische Beratung

In der psychologischen Beratung geht es darum, seelische Überforderung zu verhindern oder zu bewältigen, Erkrankungen und psychische Leiden zu lindern und zu beseitigen. Die Ursachen von beruflichem oder privatem Stress, aus dem körperliche und seelische Krankheiten entstehen können, werden analysiert und hilfreich bearbeitet, vorhandene Ressourcen werden erkannt und aktiviert.

Therapeutische Behandlung

Therapeutische Behandlung hat zum Ziel, ungeliebte alte Verhaltensmuster die sich entwicklungsbedingt oder aus Gewohnheit in unserem Denken und Tun festgesetzt haben und die Sie heute persönlich als störend und blockierend erleben, zu hinterfragen und aufzulösen. Wir alle haben einzigartige Potenziale in uns, die uns stärken und aufrichten - diese gilt es gemeinsam zu finden und wieder zu beleben.

Wohlbefinden

Gemeinsam können wir die aktuellen Gegebenheiten analysieren und Lösungen entwickeln, die individuell passend und auf Ihr persönliches Wohlbefinden ausgerichtet sind.


Ich biete Ihnen Unterstützung, bei
  • psychischen Folgen akuter Belastungen (Burnout, etc...)
  • Lebenskrisen und seelischen Krisen (Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder Trennung, Tod, etc...)
  • psychischen Erkrankungen (Angst, Depression, soziale Unsicherheit, etc...)
  • psychosomatischen Störungen – also körperliche Erkrankungen wie Schlafstörungen, Magenprobleme, etc. bei denen psychische Belastungen mit auslösend sind.
 
Auch dann, wenn Sie
  • sich eine professionelle, objektive Person wünschen, mit der Sie schwierige  Lebenssituationen reflektieren können.
  • Ihre Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe Ihrer Freunde und Ihrer Familie lösen möchten oder können.
  • Das Gefühl haben, in sozialen Situationen oder wichtigen Lebensbereichen hilflos und unsicher zu sein.
 

Erstes Gespräch

Viele KollegInnen bieten vor dem Beginn der Beratung oder Therapie ein kostenfreies Erstgespräch an. Entsprechend meiner Erfahrung habe ich mich entschieden, einen regulären Gesprächstermin mit dem vereinbarten Stundensatz anzubieten. Sie können sicher sein, dass Sie bereits in diesem Gespräch die ersten wesentlichen Informationen und Erkenntnisse aber auch Lösungsansätze zu Ihrem Anliegen erhalten und entscheiden dann frei, ob es zu weiteren Terminen kommen soll.

 

Termine und Honorar

  • Terminvergabe Einen Ersttermin erhalten Sie in der Regel innerhalb von einer Woche, in besonders dringenden Fällen auch früher.
  • Terminabsage Kann ein Termin Ihrerseits nicht eingehalten werden, bitte ich Sie diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen - ein E-Mail oder eine Mailboxnachricht genügt. Sollten Sie einen Termin nicht zeitgerecht absagen - egal aus welchem Grund - haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich das vereinbarte Honorar verrechne.
  • Honorarregelung Telefonische Termine werden anteilsmäßig auf Basis der Kosten einer Einheit verrechnet. Das Honorar von Klinischen- und GesundheitspsychologInnen ist wie auch jenes von PsychotherapuetInnen gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
  • Erstattung durch die Krankenkassen Wenn Sie einen Überweisungsschein aus einer Praktischen Arztpraxis erhalten, bekommen Sie mit unserer gemeinsamen Einreichung den Betrag zurückerstattet, den Ihre Kasse für Psychotherapie bezahlt.
Verschwiegenheitspflicht
Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sind gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Die strenge Verschwiegenheit bezieht sich auf alle Inhalte von klinisch-psychologischer und therapeutischen Behandlung und Beratung, sowie Coaching.
Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten (einschließlich Auskünfte gegenüber Angehörigen) ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen PsychologIn und PatientIn.
Für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen ist eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht lediglich dann gerechtfertigt, wenn einer Person gegenwärtig und unmittelbar ein bedeutender Nachteil droht und eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht dazu dient, diesen Nachteil abzuwenden.
Der Nachteil muss sich unmittelbar auf höherwertige Rechtsgüter wie z.B. Leben, Gesundheit oder sexuelle Integrität eines Menschen beziehen. Das betrifft sowohl das Leben und die Gesundheit der Patientin/des Patienten selbst als auch eines Dritten.
(Auszug aus den diesbezüglichen Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand März 2015)
   

TERMIN VEREINBAREN?

Rufen Sie an +43 (0)664 192 22 78
Schreiben Sie eine Email an: mag.buechl @ aon.at

Oder benutzen Sie ganz einfach das untere Kontaktformular.

Ich freue mich auf Sie!



Mag. Margarethe Prinz-Büchl

 

Praxisräumlichkeiten